Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12.02.2026 | Für Logistik- und Fulfillment-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Klein-Paket Fulfillment, vertreten durch Denis Ostwald, Margeritenweg 84, 53783 Eitorf (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Logistikdienstleistungen, insbesondere Lagerung, Kommissionierung (Pick & Pack), Verpackung und Versandübergabe von Waren (Fulfillment).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Preislisten auf der Website oder in Broschüren.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Wareneingang und Lagerung
Der Auftragnehmer nimmt die Waren des Auftraggebers an, prüft diese auf äußerlich erkennbare Schäden und Mengenabweichungen und lagert diese ein. Eine detaillierte Qualitätsprüfung (z.B. Funktionsprüfung) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
3.2 Kommissionierung und Versand
Der Auftragnehmer kommissioniert die bestellten Waren gemäß den elektronisch übermittelten Auftragsdaten und verpackt diese versandfertig. Die Übergabe erfolgt an den vereinbarten Frachtführer (z.B. DHL, DPD, UPS).
3.3 Retourenmanagement
Der Auftragnehmer nimmt Rücksendungen (Retouren) entgegen, prüft diese nach vorab definierten Kriterien und bucht diese in das Lagersystem zurück oder führt sie der Entsorgung/Aufbereitung zu, je nach Vereinbarung.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Daten (Artikelstamm, Aufträge, Lieferadressen) rechtzeitig und in dem vereinbarten elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.
(2) Verbotene Güter: Der Auftraggeber versichert, dass die einzulagernden Waren keine Gefahrgüter, verderblichen Waren, lebenden Tiere oder gesetzlich verbotenen Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen) enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Ware (EAN/Barcode). Mehraufwände durch fehlende oder unleserliche Kennzeichnung werden gesondert berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bezüglich seiner Produkte (z.B. VerpackG, ElektroG, Produktsicherheitsgesetz) allein verantwortlich.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise einmal jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung (z.B. Lohn- und Materialkosten, Energiepreise) anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.
§ 6 Lieferfristen und Versand
(1) Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden (z.B. „Same-Day-Fulfillment“ bei Bestellung bis [UHRZEIT] Uhr). Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien) verlängern die Fristen angemessen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur auf den Auftraggeber bzw. dessen Kunden über (Versendungskauf).
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Laufzeitverzögerungen, die durch den Frachtführer (z.B. DHL) verursacht werden.
§ 7 Haftung und Versicherung
7.1 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.2 Haftungsausschluss
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Transport- oder Lagerversicherung für die Waren des Auftraggebers wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine Waren im Lager des Auftragnehmers nicht automatisch gegen Feuer, Diebstahl oder Wasser versichert sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
§ 8 Pfandrecht
Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern des Auftraggebers.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [PLATZHALTER FRIST, Z.B. 3 MONATEN] zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder Insolvenz anmeldet.
(4) Bei Vertragsende ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Lagerbestände unverzüglich abzuholen oder auf eigene Kosten an einen anderen Ort verbringen zu lassen.
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verarbeitet. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei Bedarf separat geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ([PLATZHALTER ORT]), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 12.02.2026
Denis Ostwald Klein-Paket Fulfillment